Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe

In Deutschland wurden alleine im vergangenen Jahr über 200.000 Asylanträge gestellt. In diesem Jahr wurde bereits im Juni dieser Wert erreicht. Zurzeit müssen wir davon ausgehen, dass wir mehr als 400.000 Antragssteller zu erwarten haben. Damit wird möglicherweise die höchste, mit 438.191 je registrierte Zahl an Asylbewerbern aus dem Jahr 1992 noch übertroffenen. Die weitere Entwicklung wird vom Fortgang der weltweiten Krisen und Konflikte abhängen und leider sind keine Anzeichen zu erkennen, dass die Zahl von Flüchtlingen wieder abnimmt.

Unsere Kommunen sind von dieser Entwicklung ganz direkt betroffen. Sind sie doch für die Aufnahme, Unterbringung und Integration der Flüchtlinge verantwortlich. Angesichts der rasant steigenden Zahlen eine erhebliche Herausforderung. Wir dürfen unsere Kommunen damit nicht alleine lassen. Vielmehr ist es eine gesamtstaatliche Verantwortung, die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen und dafür zu sorgen, die Akzeptanz des Asylrechts in unserer Bevölkerung zu erhalten.

Auf Bundesebene haben wir hierfür bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. Im Wesentlichen zielen sie auf eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen, klare Bleiberechtsregelungen, Hilfen beim Bau von Unterkünften, Betreuungs- und Integrationsleistungen sowie mittelbare finanzielle Unterstützung der Kommunen.

Um gleich eines vorwegzunehmen: die schnellere Bearbeitung von Asylanträgen, bedeutet keine Rechtsänderungen zu Lasten des Rechts auf Asyl. Vielmehr wird durch einen erheblichen Stellenaufwuchs beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Ziel verfolgt, die Bearbeitungszeit von aktuell über 6 Monaten auf höchstens 3 Monate zu senken. Wir haben hier bereits erhebliche Fortschritte durch den bisherigen Stellenaufwuchs erreicht und werden diesen Weg fortsetzen. Am Ende steht eine Bearbeitungszeit, die es erlaubt, nur asylberechtigten Personen von der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Kommunen zu verteilen.

Eine ebenfalls richtige und wichtige Maßnahme ist die teilweise Ausweitung der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Hier geht es vor allem um die Staaten des westlichen Balkans. Alleine im Mai dieses Jahres kamen rund 40 Prozent aller Asylanträge von Menschen aus 6 Balkanländern. Länder die in die Europäische Union streben und sich unter anderem durch die Mitgliedschaft im Europarat bereits Werten von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschrechten verpflichtet haben. Mehr als 99 Prozent ihrer Anträge wurden bisher bereits abgelehnt, weil die wirtschaftliche Situation meist der Antrieb ist und kein asylrelevanter Grund wie etwa politische Verfolgung vorliegt.

3 Staaten des westlichen Balkans wurden bereits als sichere Herkunftsstaaten anerkannt, was zur Folge hat, dass Personen aus diesen Staaten nach Ablehnung ihres Asylantrages innerhalb von vier Wochen zurückgeführt werden können. Darüber hinaus sollen sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben und nur im Fall eines erfolgreichen Asylantrages auf die Kommunen verteilt werden.

Die im Deutschen Bundestag beschlossene Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung knüpft daran an. Für rechtstreue und gut integrierte Ausländer, die bisher in unserem Land aus verschiedenen Gründen geduldet werden, bieten wir nun ein Bleiberecht. Sie können sich jetzt aus eigener Kraft eine Existenz in unserem Land aufbauen, um nicht länger auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein. Diejenigen jedoch, die nicht schutzbedürftig sind, müssen auch von den Bundesländern konsequent in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Wir haben die Bedingungen für die Aufenthaltsbeendigung geschärft und erwarten, dass die Bundesländer davon auch Gebrauch machen.

Weiterhin haben wir weitreichende Entscheidungen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen getroffen und das, obwohl rechtlich die Bundesländer für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen verantwortlich sind. Mindestens 1,5 Milliarden Euro stellt der Bund den Kommunen in den Jahren 2015 und 2016 zur Verfügung. Das Land Hessen leitet seinen Anteil vollumfänglich an unsere Kommunen weiter. Umso bedauerlicher finde ich es aber, dass der hiesige Landrat dieses Geld nur teilweise und dann noch nach Gutsherrenart verteilt. Es kann nicht sein, dass Gelder, die vom Deutschen Bundestag explizit für die Kommunen bestimmt wurden, nicht den Adressaten erreichen. Jedoch ist es uns als Bundestagsabgeordneten aufgrund des Grundgesetzes nicht möglich, die Kommunen auf direktem Wege zu finanzieren.

Neben der mittelbaren Finanzhilfe sind Förderprogramme des Bundes wie zum Beispiel das Förderprogramm „Soziale Stadt“ geöffnet worden, um Gelder für den Neubau oder den Umbau von Liegenschaften zu Flüchtlingsunterkünften zu ermöglichen. Ebenfalls ist das Baurecht im Sinne einer schnelleren Genehmigung dieser Bauten geändert worden und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beauftragt worden, geeignete Gebäude den Kommunen mietzinsfrei zur Verfügung zu stellen.

Eine auskömmliche finanzielle Ausstattung und möglichst gute Rahmenbedingungen zur Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge sind für unsere Kommunen essentiell. In diesem Sinne ist es zu begrüßen, dass die Hilfe des Bundes verstetigt werden soll. Mindestens ebenso wichtig wie die Finanzierung ist jedoch, die Akzeptanz und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger aufrecht zu erhalten. Denn auch in den kommenden Jahren ist mit einer großen Zahl von Flüchtlingen zu rechnen. Daher dürfen wir nicht mehr zulassen, dass das Asylrecht durch großzügige Bleiberechtsregelungen ausgehöhlt wird. Das Hauptaugenmerk muss den wirklich Schutzbedürftigen gelten.

Ich habe ich höchsten Respekt vor den Leistungen, die die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer tagtäglich für die Menschen, die bei uns Zuflucht gefunden haben, leisten. Auf Bundesebene haben wir viele Maßnahmen eingeleitet, um diese Menschen zu unterstützen und ich erwarte, dass das Bundesland und unser Kreis ebenfalls alles Mögliche tut, dieser gesamtstaatlichen Verantwortung gerecht zu werden.