Oswin Veith in Untersuchungsausschuss berufen



Untersuchungsauftrag
Der Verteidigungsausschuss hat sich am Mittwoch, 30. Januar 2019, auf Antrag der Fraktionen der FDP, Die Linke sowie von Bündnis 90/Die Grünen als Untersuchungsausschuss eingesetzt. Sein Auftrag ist es, den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung aufzuklären. Anlass der Untersuchung sind Berichte des Bundesrechnungshofs über Rechts- und Regelverstöße im Zusammenhang mit der Nutzung derartiger Leistungen. Die Vorgänge sollen unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutzrelevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten geprüft werden. Ferner sollen die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene sowie die Aufklärungs- und Informationspraxis des Bundesministeriums der Verteidigung untersucht werden.

Der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss
Der Verteidigungsausschuss ist der einzige Ausschuss des Deutschen Bundestages, der sich selbst als Untersuchungsausschuss einsetzen kann. Artikel 45a Absatz 2 des Grundgesetzes regelt dieses außergewöhnliche Recht, das auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder umgesetzt werden kann. Der Untersuchungsausschuss kann insbesondere Akten anfordern sowie Zeugen und Sachverständige vernehmen. Die Zeugenvernehmungen werden im Rahmen öffentlicher Sitzungen stattfinden, soweit das öffentliche Interesse oder der Beweisgegenstand nicht den Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten.