Bundestag beschließt Digitalpakt Schule



Ab wann können Fördermittel aus dem Digitalpakt Schule fließen?
Wenn der Digitalpakt Schule auf der Basis des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses auch vom Bundesrat beschlossen wurde, geben die Länder den Startschuss für eine Beantragung. Denn die Fördermittel werden beim Land beantragt, nicht beim Bund. Das Land Hessen wird für diesen Zweck eine eigene Förderrichtlinie herausgeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt, insbesondere ab wann Anträge gestellt werden können.

Wer kann Fördermittel beantragen?
Mittel für Schulen beantragen die Schulträger. Bei öffentlichen Schulen sind das zumeist die Städte und Gemeinden oder die Landkreise. Bei Privatschulen ist der jeweilige Träger zumeist ein Verein oder eine Religionsgemeinschaft. Die Schulen selbst können keinen Antrag stellen.

Was können Schulen jetzt schon unternehmen, um die Digitalisierung voran zu treiben?
Eine Voraussetzung für die Beantragung von Mitteln ist die Vorlage eines technisch-pädagogischen Konzepts jeder einzelnen Schule (also zum Beispiel ein Medienentwicklungsplan). Die Details hierfür werden in den Förderbekanntmachungen der Länder festgelegt. Schon heute können Schulen damit beginnen, entsprechende Pläne zu erarbeiten. Der Digitalpakt Schule folgt dem Grundsatz "Keine Ausstattung ohne Konzept".

Welche Geräte können mit den Bundesmittel angeschafft werden?
Es sollen spezielle digitale Arbeitsgeräte förderfähig sein, die in der beruflichen Aus-bildung wie beispielsweise VR-Brillen für das Erlernen der Bedienung von Maschinen benötigt werden, sowie standortgebundene Anzeigegeräte in Schulen. Das sind beispielsweise interaktive Tafeln. Für die genaue Ausgestaltung der Regelung sind die Länder zuständig.

Wie viel Geld steht für die Hessischen Schulen zur Verfügung?
Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung, davon in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro. Die Länder bringen zusätzlich einen finanziellen Eigenanteil ein. Zusammengenommen stehen dann insgesamt mindestens 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Rein rechnerisch bedeutet dies für jede der 1854 Schulen in Hessen im Durchschnitt einen Betrag von über 198.000 Euro oder umgerechnet auf die derzeit ca. 629.000 Schülerinnen und Schüler eine Summe von 585 Euro pro Schüler.