Sondersitzung zu CDU Antrag Faire Wasserbebühren

Seitens der CDU Fraktion haben wir die folgenden Fragen zur Vorschaurechnung:

  • Unter der Position 9, Konto 616900 gab es eine massive Schwankung zwischen EUR 45.894,00 in 2018 und EUR 187.452,00 in 2019. Was ist der Grund für diese massive Steigerung?
  • Zeitgleich mit der zu beschließenden Gebührenerhöhung (Frischwasser) wurde der Gemeindevertretung der Entwurf der Haushaltssatzung vorgelegt. Dort finden sich für 2020 unter der Position 11.533.10.616900 „Fremdinstandhaltung (Hausanschlüsse)“ - dies betrifft die Wasserversorgung - Aufwendungen in Höhe von EUR 22.419,00. Für die Abwasserbeseitigung finden sich für 2020 unter der Position 11.538.10.616900 „Fremdinstandhaltung (Hausanschlüsse)“ Aufwendungen in Höhe von EUR 26.879,00. Die Summe beträgt EUR 49.298,00. Hätte in der Vorschaurechnung dann nicht für das Jahr 2020 ein Betrag von EUR 49.298,00 zugrundegelegt werden müssen?
  • Das Konto 616900, auf das in der Vorschaurechnung Bezug genommen wird, beinhaltet mit der Position 11.538.10.616900 nach unserem Verständnis auch Kosten betreffend das Abwasser. Wenn ein Bürger beispielsweise eine Gartenzähler hat und nur Frischwasser bezieht, ohne es der Kanalisation zuzuführen, müsste dieser eigentlich keine Abwassergebühren zahlen. Wenn hier aber Abwasserkosten als Kosten des Frischwasserbezugs berücksichtigt werden, zahlt der betroffene Bürger nach unserem Verständnis ohne Inanspruchnahme der Abwasserinfrastruktur doch für Abwasser. Ist es korrekt, die Kosten, die das Abwasser betreffen, in der Berechnung der Frischwassergebühren zu berücksichtigen?
  • Gibt es unter Umständen in der Vorschaurechnung weitere Positionen, bei denen Abwasserkosten als Kosten des Frischwasserbezugs dargestellt sind?
  • In der Vorschaurechnung heißt es zu Position 9: „Aufgrund der schwankenden Kosten für die Instandhaltung von Sachanlagen im Gemeingebrauch sowie die sonstige Fremdinstandhaltung wurde für die Berechnung der Jahre 2022 bis 2024 der Wert laut Haushaltsplan 2020 für die Berechnung herangezogen.“. Unterstellt, es ist rechtens, Kosten des Abwassers als Kosten des Frischwassers auf die Bürger umzulegen und die Kosten der Position 9 betragen für 2018 EUR 45.894,00 und für 2020 (laut Haushalt 2022) EUR 49.298,00: In der Vorschaurechnung wurde für 2020 bis 2024 als durchschnittliche Kosten ein Betrag von EUR 94.125 angenommen. Der Durchschnitt für die Jahre 2018 und 2020 beträgt hingegen EUR 47.596. Das in der Vorschaurechnung berücksichtigte Delta beträgt EUR 46.529 pro Jahr. Da uns Gemeindevertretern bislang nicht erklärt werden konnte, wie sich der „Ausreißer“ von EUR 187.452 in 2019 zusammensetzt. Legt man aber jenes Delta (durchschnittlich angenommene Mehrkosten gegen über Durchschnitt 2018/2020) als „Mehreinnahme“ der Gemeinde zugrunde, wäre der Ausreißer (EUR 139.856 mehr in 2019 als der Durchschnitt 2018/2020) bereits nach drei Jahren „erwirtschaftet“. Weshalb ist davon auszugehen, dass sich der Ausreißer aus 2019 alle drei Jahre wiederholt? Hätten dann nicht auch im Haushalt für 2022 wieder Kosten in Höhe von EUR 187.452,00 berücksichtigt werden müssen?
  • Wäre es möglich, bei Kenntnis der Kosten von EUR 49.298,00 (Position 9) in 2020 und der Kenntnis der Umstände des Ausreißers in 2019 für die Vorschaurechnung betreffend die Position 9 niedrigere Kosten zu berücksichtigen? Falls ja, in welchem Umfang könnte die beschlossene Gebührenerhöhung (Frischwasser) zurückgenommen werden?
  • Falls in der Vorschaurechnung Kosten betreffend das Abwasser berücksichtigt sind und diese nicht hätten berücksichtigt werden dürfen: In welchem Umfang ist es möglich, die vorgenommene Gebührenerhöhung (Frischwasser) zurückzunehmen?